Frage/Antwort » Was ist mit Privatsphäre?

Daten von lebenden Personen dürfen im Zusammenhang mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (AVG) nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung der Personen selbst verarbeitet (und veröffentlicht) werden.

Genealogie ist ein faszinierender Zeitvertreib und der Wissensdurst wird niemals gestillt, aber eine gewisse Kontrolle ist wichtig, damit die Menschen, deren Geschichte wir bewahren wollen, nicht beleidigt werden. Es liegt in der Verantwortung des Autors der Veröffentlichung auf Genealogie Online, diese Datenschutzaspekte zu überwachen!

Genealogie Online unterstützt den Stammbaumforscher, indem Daten von lebenden Personen gefiltert werden. Bei der Auslieferung einer GEDCOM-Datei wird anhand eines Regelwerks festgestellt, ob die Person höchstwahrscheinlich verstorben ist. Kann dies nicht festgestellt werden, wird davon ausgegangen, dass die Person noch lebt und der Name und sonstige Informationen dieser Person nicht veröffentlicht werden.

Wenn eine der folgenden Regeln zutrifft, gilt eine Person als verstorben:

  • ein Datum des Todes / der Beerdigung ist bekannt
  • Die Person wurde vor mehr als 110 Jahren geboren
  • Die Person hat einen Ehepartner, der vor mehr als 120 Jahren geboren wurde
  • Die Person war vor über 90 Jahren verheiratet
  • Die Person hat Kinder, die vor mehr als 100 Jahren geboren / getauft / gestorben / begraben wurden
  • Die Person hat Kinder, die vor mehr als 70 Jahren verheiratet waren
  • der Vater oder die Mutter der Person war vor mehr als 180 Jahren verheiratet
  • der Vater oder die Mutter wurde vor mehr als 100 Jahren begraben / starb
  • einer der Brüder oder Schwestern der Person wurde vor mehr als 100 Jahren geboren / getauft / starb / begraben

Wenn Sie eine GEDCOM-Datei angegeben haben und einige Personen ausdrücklich die Erlaubnis zur Veröffentlichung ihrer Daten erteilt haben (sie können diese jedoch jederzeit widerrufen), können Sie dies über die Administrationsseite einstellen, ihre Daten werden dann veröffentlicht.

Nach dem AVG ist es gestattet, die Daten lebender Personen einer nominierbaren Gruppe von Familienmitgliedern, Bekannten oder Freunden zu zeigen. Zu diesem Zweck kann der Autor ein Gateway einrichten und Personen einladen, indem er persönliche Zugangsdaten angibt. Es liegt in der Verantwortung des Autors, die eingeladenen Personen auf die Datenschutzaspekte hinzuweisen.

Verstoß melden

Wenn Sie in einer der Publikationen auf Genealogie Online auf Ihre eigenen Daten stoßen, wenden Sie sich bitte an den Autor der entsprechenden Publikation, um Einspruch zu erheben (und die Löschung der Daten zu verlangen).

Wenn der Autor nicht antwortet und / oder die Daten nicht löscht, wenden Sie sich bitte an den Manager von Genealogie Online. Der Administrator wird den Autor an seine Pflichten erinnern. Falls der Autor dies ablehnt oder nicht antwortet, wird die gesamte Publikation gelöscht.

Geben Sie in Ihrem Kontakt mit dem Autor und dem Administrator immer die Adressen der Seiten an, denen Sie widersprechen.


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