Von 24. Juni 1937 bis 25. Juli 1939 regierte in den Niederlanden das Kabinett Colijn IV mit Dr. H. Colijn (ARP) als ersten Minister.
Von 25. Juli 1939 bis 10. August 1939 regierte in den Niederlanden das Kabinett Colijn V mit Dr. H. Colijn (ARP) als ersten Minister.
Von 10. August 1939 bis 3. September 1940 regierte in den Niederlanden das Kabinett De Geer II mit Jonkheer mr. D.J. de Geer (CHU) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 8,7 Millionen Einwohner.
20. Mai » Die US-amerikanische Fluggesellschaft Pan Am richtet eine regelmäßige Flugverbindung nach Europa ein. Mit einem luxuriös ausgestatteten Flugboot des Typs Boeing314 fliegt sie von New York City über Lissabon nach Marseille.
28. August » In Deutschland werden am vierten Tag vor Kriegsbeginn Lebensmittelmarken und Fahrbenzin-Bezugsscheine ausgegeben.
6. September » Krakau in Polen wird während des Überfalls auf Polen von der 14. Armee der deutschen Wehrmacht eingenommen.
15. September » Das Massaker von Przemyśl beginnt, bei dem in fünf Tagen insgesamt 600 Juden in der polnischen Stadt Przemyśl durch Deutsche sterben. Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD erschießen bei der Aktion im Sonderfahndungsbuch Polen genannte Personen.
2. Oktober » Auf einer panamerikanischen Konferenz legen 21 nord-, mittel- und südamerikanische Delegierte den neutralen Status ihrer Länder fest und beschließen die Schaffung eines Sicherheitsgürtels um den Kontinent. US-Präsident Franklin D. Roosevelt, der für eine Lockerung der Neutralität der USA eintritt, erklärt zusätzlich die Ostsee und den Atlantik von der Nordsee bis zur spanischen Grenze zum Kriegsgebiet und damit zur Sperrzone für die Schifffahrt.
15. Dezember » Der Chemiekonzern DuPont in Seaford, Delaware, stellt erstmals Nylonfäden kommerziell her.
Wetter 7. Mai 1939
Die Temperatur am 7. Mai 1939 lag zwischen 5,0 °C und 17,7 °C und war durchschnittlich 11,7 °C. Es gab 10,1 Stunden Sonnenschein (66%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 3 Bft (mäßiger Wind) und kam überwiegend aus Ost-Nordost.
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.