Von 10. August 1929 bis 26. Mai 1933 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck III mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Von 26. Mai 1933 bis 31. Juli 1935 regierte in den Niederlanden das Kabinett Colijn II mit Dr. H. Colijn (ARP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 8,2 Millionen Einwohner.
20. Februar » Der US-Senat beschließt den 21. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten. Dieser setzt den 18. Zusatzartikel außer Kraft, mit dem 1920 das Alkoholverbot in den USA eingeführt worden ist. Mit seinem Inkrafttreten am 5. Dezember endet die Prohibitionszeit in den Vereinigten Staaten.
23. März » Zwei Tage nach dem Tag von Potsdam nimmt der Reichstag in der Krolloper –gegen die Stimmen der SPD unter Otto Wels– das Ermächtigungsgesetz an. Tags darauf wird es verkündet und tritt damit als weiterer Schritt bei der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Kraft.
10. September » Das Reichskonkordat, welches das Verhältnis zwischen dem deutschen Reich und der katholischen Kirche regelt, wird von Papst Pius XI. ratifiziert.
28. September » Die Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte (STAGMA), im Jahr 1947 in Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) umbenannt, erhält in Deutschland das Monopol zur Wahrnehmung von Musikaufführungsrechten.
11. November » In Österreich führt das austrofaschistische Regime die 1920 abgeschaffte Todesstrafe für Mord, Brandstiftung und „öffentliche Gewalttätigkeit durch boshafte Beschädigung fremden Eigentums“ wieder ein.
27. November » Im nationalsozialistischen Deutschen Reich wird die Freizeitorganisation Kraft durch Freude gegründet.
Wetter 24. Juni 1933
Die Temperatur am 24. Juni 1933 lag zwischen 12,2 °C und 19,3 °C und war durchschnittlich 15,3 °C. Es gab 2,6 Stunden Sonnenschein (16%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 3 Bft (mäßiger Wind) und kam überwiegend aus Westen.
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.