Von 10. August 1929 bis 26. Mai 1933 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck III mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Von 26. Mai 1933 bis 31. Juli 1935 regierte in den Niederlanden das Kabinett Colijn II mit Dr. H. Colijn (ARP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 8,2 Millionen Einwohner.
27. März » Japan erklärt seinen Austritt aus dem Völkerbund. Vorausgegangen war der Bericht des Lytton-Reports über den Mukden-Zwischenfall, wonach Japan ohne Kriegserklärung chinesisches Territorium in der Mandschurei besetzt habe. Der Anerkennung des geschaffenen japanischen Marionettenstaats Mandschukuo wird damit ein Hindernis entgegengesetzt.
19. Juni » In Österreich wird die NSDAP verboten.
24. Juni » Das nationalsozialistische Deutsche Reich unter Adolf Hitler verbietet die Zeugen Jehovas. Während der gesamten Zeit des Nationalsozialismus dauert die Verfolgung der Zeugen Jehovas vor allem wegen ihres Pazifismus und der Verweigerung des Hitlergrußes an.
14. Juli » Im Zuge der Gleichschaltung wird im Deutschen Reich das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien, mit dem die NSDAP zur einzigen rechtmäßigen Partei erklärt wird, sowie das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit beschlossen. Außerdem wird das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses beschlossen, mit dem die Aktion T4 eingeleitet wird.
22. September » Die Reichskulturkammer wird als Instrument der nationalsozialistischen Kulturpolitik per Gesetz gegründet. Es beginnt die Gleichschaltung aller Bereiche des Kulturlebens.
24. November » Das erste deutsche Tierschutzgesetz wird verabschiedet.
Wetter 29. April 1933
Die Temperatur am 29. April 1933 lag zwischen 0,7 °C und 16,6 °C und war durchschnittlich 9,9 °C. Es gab 0,1 mm Niederschlag. Es gab 4,9 Stunden Sonnenschein (33%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 2 Bft (Schwacher Wind) und kam überwiegend aus Süd-Süd-Osten.
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.