Von 10. August 1929 bis 26. Mai 1933 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck III mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Von 26. Mai 1933 bis 31. Juli 1935 regierte in den Niederlanden das Kabinett Colijn II mit Dr. H. Colijn (ARP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 8,2 Millionen Einwohner.
28. Februar » Einen Tag nach dem Reichstagsbrand erlässt der deutsche Reichspräsident Paul von Hindenburg die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat. Diese bildet die Grundlage für die spätere Gleichschaltung des Deutschen Reiches.
2. März » Der Spielfilm King Kong und die weiße Frau der RKO Pictures von Merian C. Cooper und Ernest B. Schoedsack, mit Fay Wray in der Hauptrolle, hat seine Premiere in New York City. Am Drehbuch des ersten King-Kong-Films hat unter anderem Edgar Wallace mitgearbeitet.
9. März » Der Kommunist Georgi Dimitroff wird in Berlin wegen des Reichstagsbrandes verhaftet. Der anschließende Prozess gegen ihn gerät zu einem Debakel für die Nationalsozialisten und Dimitroff wird freigesprochen.
15. März » In Wien wird der Nationalrat nach der angeblichen „Selbstausschaltung des Parlaments“ von der austrofaschistischen Bundesregierung unter Engelbert Dollfuß mit Polizeigewalt am Zusammentreten gehindert. Die österreichische Republik mündet damit in den austrofaschistischen Ständestaat.
22. April » Durch die Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen wird „nicht-arischen“ Ärzten, sowie solchen, „die sich im kommunistischen Sinne betätigt haben“, im Dritten Reich die kassenärztliche Zulassung entzogen.
12. Juni » In London beginnt eine internationale Konferenz, die nach Wegen aus der anhaltenden Weltwirtschaftskrise sucht.
Wetter 14. März 1933
Die Temperatur am 14. März 1933 lag zwischen -3,3 °C und 12,0 °C und war durchschnittlich 4,2 °C. Es gab 0,1 mm Niederschlag. Es gab 5,3 Stunden Sonnenschein (45%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 3 Bft (mäßiger Wind) und kam überwiegend aus West-Süd-West.
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.