Die Temperatur am 3. Februar 1861 war um die 1,3 °C. Der Winddruck war 3.5 kgf/m2 und kam überwiegend aus West-Süd-West. Der Luftdruck war 77 cm. Die relative Luftfeuchtigkeit war 90%. Quelle: KNMI
Von 23. Februar 1860 bis 14. März 1861 regierte in den Niederlanden die Regierung Van Hall - Van Heemstra mit als erste Minister Mr. F.A. baron Van Hall (conservatief-liberaal) und Mr. S. baron Van Heemstra (liberaal).
Von 14. März 1861 bis 31. Januar 1862 regierte in den Niederlanden die Regierung Van Zuijlen van Nijevelt - Loudon mit als erste Minister Mr. J.P.P. baron Van Zuijlen van Nijevelt (conservatief-liberaal) und Mr. J. Loudon (liberaal).
Die Niederlande hatte ungefähr 3,6 Millionen Einwohner.
1. Januar » In Warschau wird die Oper Verbum nobile von Stanisław Moniuszko uraufgeführt.
2. Januar » Wilhelm I. wird nach dem Tod seines Bruders Friedrich Wilhelm IV. König von Preußen.
26. Februar » Kaiser Franz JosephI. erlässt das Februarpatent als Verfassung für die gesamte österreichische Monarchie. Es löst das Oktoberdiplom aus dem Vorjahr ab und regelt die Gesetzgebung zwischen dem Kaiser und den zwei Kammern des Reichsrates.
3. März » Unter Zar AlexanderII. hebt Russland als letztes Land Europas die Leibeigenschaft auf. Das führt aber nur zu zusätzlicher finanzieller Abhängigkeit der Bauern vom Adel.
17. März » Nach der Einigung zwischen Giuseppe Garibaldi und Camillo Benso von Cavour wird in Turin das im Zuge des Risorgimento aus dem Königreich Sardinien-Piemont hervorgegangene neue Königreich Italien unter König Viktor EmanuelII. ausgerufen. Graf Cavour wird erster italienischer Ministerpräsident.
17. September » Der Straßburger Buchhändler Oscar Berger-Levrault gibt in einer Auflage von wenigen Dutzend den weltweit ersten Briefmarkenkatalog heraus.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Tom Mulder, "Mulder-Lightcap-tree", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/mulder-lightcap-tree/P590.php : abgerufen 10. Mai 2025), "Emeline Nicholas Fulkerson (1861-????)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.