Die Temperatur am 24. Dezember 1939 lag zwischen 0,4 °C und 3,6 °C und war durchschnittlich 2,1 °C. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 3 Bft (mäßiger Wind) und kam überwiegend aus Süd-Westen. Quelle: KNMI
Von 24. Juni 1937 bis 25. Juli 1939 regierte in den Niederlanden das Kabinett Colijn IV mit Dr. H. Colijn (ARP) als ersten Minister.
Von 25. Juli 1939 bis 10. August 1939 regierte in den Niederlanden das Kabinett Colijn V mit Dr. H. Colijn (ARP) als ersten Minister.
Von 10. August 1939 bis 3. September 1940 regierte in den Niederlanden das Kabinett De Geer II mit Jonkheer mr. D.J. de Geer (CHU) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 8,7 Millionen Einwohner.
17. Januar » Mit der achten Verordnung zum Reichsbürgergesetz, einem der Nürnberger Rassengesetze, mit dem Juden im nationalsozialistischen Deutschland nach und nach ihrer Bürgerrechte beraubt werden, wird ihnen verboten als Zahnärzte, Apotheker oder Tierärzte zu arbeiten.
21. Mai » Die Nationalsozialisten verleihen erstmals das mit kleinen Vorteilen verbundene Mutterkreuz. Sie versprechen sich von diesem Verdienstorden eine höhere Gebärfreudigkeit für die Frauen. Die erste Empfängerin des Mutterkreuzes ist die 61-jährige Louise Weidenfeller.
29. Juni » Das Parlament des Staates Hatay beschließt die Vereinigung mit der Türkei, so dass Hatay eine türkische Provinz wird.
28. August » In Deutschland werden am vierten Tag vor Kriegsbeginn Lebensmittelmarken und Fahrbenzin-Bezugsscheine ausgegeben.
6. Dezember » Das deutsche Linien-Passagierschiff Ussukuma, vermutlich unterwegs zur Versorgung des Panzerschiffs Admiral Graf Spee, versenkt sich beim Zusammentreffen mit dem britischen Kreuzer HMS Ajax vor der argentinischen Küste selbst.
27. Dezember » Ein Erdbeben der Stärke 7,8 im türkischen Erzincan fordert ca. 33.000 Tote.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: David Chaim, "Lazarus tree", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/lazarus-tree/I412265750700.php : abgerufen 4. Mai 2025), "Melvin C Jackson (1939-)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.