Von 4. Juni 1868 bis 4. Januar 1871 regierte in den Niederlanden die Regierung Van Bosse - Fock mit als erste Minister Mr. P.P. van Bosse (liberaal) und Mr. C. Fock (liberaal).
Von 4. Januar 1871 bis 6. Juli 1872 regierte in den Niederlanden das Kabinett Thorbecke III mit Mr. J.R. Thorbecke (liberaal) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 4,0 Millionen Einwohner.
2. Januar » Der von der Cortes gewählte Herrscher Amadeus I. aus dem Haus Savoyen wird nach seinem Eintreffen in Madrid zum spanischen König proklamiert.
3. Januar » Henry Bradley erhält ein US-Patent zur Herstellung von Margarine.
19. Januar » In der Schlacht bei Buzenval versuchen im Deutsch-Französischen Krieg die in Paris belagerten französischen Einheiten einen Ausfall in Richtung Versailles. Diese Gegenoffensive scheitert an den preußischen Truppen. Der heranrückenden französischen Nordarmee ergeht es in der Schlacht bei Saint-Quentin am selben Tag nicht besser.
28. Januar » Drohende Lebensmittelknappheit in Paris nach mehrmonatiger Belagerung zwingt die französische Regierung im Deutsch-Französischen Krieg zum Einlenken. In Versailles wird ein zwischen Otto von Bismarck und Jules Favre ausgehandelter Waffenstillstand vereinbart, der ausdrücklich nicht für die Départements Doubs, Côte-d’Or und Jura gilt. Faktisch beginnt damit die französische Niederlage.
21. Mai » Die von den Ingenieuren Niklaus Riggenbach, Ferdinand Adolf Naeff und Olivier Zschokke gebaute Rigibahn in der Schweiz, die erste Zahnradbahn Europas auf einen Berg, wird eröffnet.
28. September » Der brasilianische Senat verabschiedet die Lei do Ventre Livre (Gesetz des freien Bauches) als ersten Schritt zur Abschaffung der Sklaverei. Danach sind ab diesem Zeitpunkt Kinder von Sklavinnen frei geboren.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: LvH, "Genealogie Van Eck op Goeree Overflakkee", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/genealogie-van-eck/I16768.php : abgerufen 8. Januar 2026), "Goverdina Wilhelmina FRANKEN (1871-????)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.