Die Temperatur am 22. Januar 1933 lag zwischen -7.6 °C und -2.1 °C und war durchschnittlich -5.3 °C. Es gab 7,3 Stunden Sonnenschein (85%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 2 Bft (Schwacher Wind) und kam überwiegend aus Nord-Osten. Quelle: KNMI
Von 10. August 1929 bis 26. Mai 1933 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck III mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Von 26. Mai 1933 bis 31. Juli 1935 regierte in den Niederlanden das Kabinett Colijn II mit Dr. H. Colijn (ARP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 8,2 Millionen Einwohner.
20. Februar » Bei einem Geheimtreffen handeln Adolf Hitler und Hermann Göring mit deutschen Großindustriellen eine Wahlkampfhilfe in Höhe von 3 Millionen Reichsmark für die NSDAP für die kommende Reichstagswahl aus.
15. März » In Württemberg wird Gauleiter Wilhelm Murr zum Staatspräsidenten gewählt.
10. Mai » In Deutschland beginnen nach der Machtergreifung Nationalsozialisten und ihre Helfershelfer aus Kreisen von Professoren und Studenten in über 20 Städten mit der Bücherverbrennung im Rahmen der Aktion „Wider den undeutschen Geist“. Die Liste der verbrannten Bücher 1933 umfasst Dutzende Autoren, die entweder jüdische Vorfahren haben oder pazifistisches oder kommunistisches Gedankengut verbreiten. Grundlage bilden die Schwarzen Listen des Bibliothekars Wolfgang Herrmann.
4. Oktober » Das Schriftleitergesetz im Deutschen Reich definiert den Journalismus als eine vom Staat geregelte Aufgabe.
24. November » Das erste deutsche Tierschutzgesetz wird verabschiedet.
1. Dezember » Das während der Zeit des Nationalsozialismus beschlossene Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat unterwirft Deutschland dem Einparteiensystem.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Henk Lemckert, "Genealogie Lemckert", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/genealogie-lemckert/I2956.php : abgerufen 2. Juni 2024), "Kalisvaart (????-1933)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.