Zijn vader en zoon zijn vermeld in de registers van de doopsgezinde gemeente van Den Hoorn, die vanaf omstreeks 1708 een onafhankelijke status aannam. Eerder, in 1660, werd in Den Hoorn de eerste doopsgezinde Vermaning gebouwd. In de quotisatie van 1742 wordt hij aan Den Hoorn niet meer genoemd.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: R. R. Gomes, "Genealogie Gomes", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/genealogie-gomes/I86014.php : abgerufen 30. Mai 2024), "Jellis Cornelisz Duijnker (± 1705-< 1742)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.