Von 4. Juni 1868 bis 4. Januar 1871 regierte in den Niederlanden die Regierung Van Bosse - Fock mit als erste Minister Mr. P.P. van Bosse (liberaal) und Mr. C. Fock (liberaal).
Von 4. Januar 1871 bis 6. Juli 1872 regierte in den Niederlanden das Kabinett Thorbecke III mit Mr. J.R. Thorbecke (liberaal) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 4,0 Millionen Einwohner.
26. Januar » Rom wird offiziell zur Hauptstadt des Königreichs Italien bestimmt.
28. Januar » Drohende Lebensmittelknappheit in Paris nach mehrmonatiger Belagerung zwingt die französische Regierung im Deutsch-Französischen Krieg zum Einlenken. In Versailles wird ein zwischen Otto von Bismarck und Jules Favre ausgehandelter Waffenstillstand vereinbart, der ausdrücklich nicht für die Départements Doubs, Côte-d’Or und Jura gilt. Faktisch beginnt damit die französische Niederlage.
11. März » Im Deutschen Reich werden im Zuge des Kulturkampfes nach dem Schulaufsichtsgesetz alle Schulen unter staatliche Aufsicht gestellt und die kirchlichen Schulinspektionen abgelöst.
15. Mai » Das Reichsstrafgesetzbuch des Deutschen Kaiserreichs wird nach einigen redaktionellen Änderungen neu verkündet. Es tritt am 1. Januar 1872 in Kraft. Das deutsche Strafgesetzbuch basiert noch heute auf den Grundsätzen dieses Gesetzbuches.
3. Juni » Der Deutsche Reichstag stimmt der Eingliederung von Elsass und Lothringen ins Reich zu.
7. November » Der französische Politiker Léon Gambetta gründet die Tageszeitung La République française.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Janice Hesselink, "Dutch Connections to Sheboygan County, Wisconsin", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/dutch-connections-to-sheboygan-county-wisconsin/I52320.php : abgerufen 27. Mai 2024), "Hendrik Jan Sikkink (1871-????)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.