Die Temperatur am 18. April 1933 lag zwischen -1,4 °C und 9,2 °C und war durchschnittlich 4,0 °C. Es gab 0,5 mm Niederschlag während der letzten 0,6 Stunden. Es gab 6,5 Stunden Sonnenschein (46%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 3 Bft (mäßiger Wind) und kam überwiegend aus Nord-Nord-Osten. Quelle: KNMI
Von 10. August 1929 bis 26. Mai 1933 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck III mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Von 26. Mai 1933 bis 31. Juli 1935 regierte in den Niederlanden das Kabinett Colijn II mit Dr. H. Colijn (ARP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 8,2 Millionen Einwohner.
15. Januar » Die NSDAP gewinnt die Landtagswahl in Lippe, was Hitler den Weg zur Machtübernahme im Deutschen Reich ebnet.
5. April » Die norwegische Besetzung von Tunu wird vom Ständigen Internationalen Gerichtshof in Den Haag für rechtswidrig erklärt. Norwegen erkennt den Schiedsspruch an. Grönland bleibt damit zur Gänze unter dänischer Herrschaft.
3. Mai » Nellie Tayloe Ross wird von US-Präsident Franklin D. Roosevelt als erste Frau zur Direktorin der United States Mint, der Münzanstalt der Vereinigten Staaten, berufen. Sie bekleidet diesen Posten bis 1953.
26. Juni » Der Unterrichtsfilm wird durch einen Erlass des nationalsozialistischen preußischen Kultusministers Bernhard Rust in den Schulen als Unterrichtsmaterial eingeführt.
1. Juli » Der österreichische Erfinder Gustav Tauschek beantragt beim deutschen Reichspatentamt Patentschutz für den Trommelspeicher, der später jahrelang die Datenspeicherung prägen wird.
20. Juli » Franz von Papen und der Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli unterzeichnen das Reichskonkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Hendrik Dreyer, "Dreyer-Baum", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/dreyer-tree/I21324.php : abgerufen 25. Februar 2026), "Albert William Dreyer ? (1905-)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.