Geloof: r.K.
Er ist verheiratet mit Wendelina Drescher.
Sie haben geheiratet vor 1604.
Kind(er):
28.5.1606: Vor Werner Fabricius, Richter zu Dorsten, und den Gerichtsleuten M. Hermannus Birbaum, Gerichtsschreiber, Dietrichen Colman und Peter von Colln, Fronbotten, verkaufen Johan Weißman und Johan von 0ith, Vormünder der Kinder der verstorbenen Eheleute Thonißen Kyff und Margareten Gochmanß zu Nutz derselben Kinder dem Hermannen Besten gt. Droscher und Wendlen, Eheleuten, 6 Scheffel Land, zehntfrei bis auf ein Plätzchen nächst dem Fohrweg und der Heggen, aus dem der Pastor zu Dorten den Zehnten erhebt. Belegen sind diese 6 Scheffel Land im Stadtfelde zwischen dem grünen Wegh an den fridpalen und dem Lande des Albert Bonekamp, zwischen dem gemeinen Essenschen fußpath nächst der Aschenbroichs stiege, dem Lande des Johan Burich und des Berndt Maiß; 13.4.1604: Die Eheleute Hermann und Wendeline Besten genannt Drescher kamen mit dem Vikar von St. Catharina, Jakob Funck, über die Abwässerableitung der in der hinter ihrem Haus in der Blindenstraße neben dem Vikariegebäude gelegenen Tümpel (putz ... wieden welwaßers) überein, und zwar so dass das Straßenwasser (gemeine putzgotten) unter die Straße durch einen Kanal geleitet wird (so vnder durch die gemeine straße gehet, fließendt waßer in ihren putz mit einer canal zu leiten), durch den Fuhrweg (fohrwegh) zwischen ihrem Haus und der Vikarie. Schon der Großvater Franz Drescher habe mit dem damaligen Vikar diese Vereinbarung getroffen. Die Eheleute verpflichten sich, etwaige Schäden für die Vikarie, die durch die Zuleitung entstehen sollten, zu ersetzen. Zum zweiten falls der Vikar oder sein Nachfolger ebenfalls von dem Kanal Wasser ableiten wollten, stünde ihnen ein solches frei. Ausdrücklicher Vorbehalt von Seiten des Vikars ist die ständige Nutzung des Fuhrweges; 1630 Quaestor.
Hermann Besten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
< 1604 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wendelina Drescher |
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