Die Temperatur am 24. März 1919 lag zwischen -3,2 °C und 6,9 °C und war durchschnittlich 1,6 °C. Es gab 8,7 Stunden Sonnenschein (70%). Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 4 Bft (mäßiger Wind) und kam überwiegend aus Nord-Osten. Quelle: KNMI
Von 9. September 1918 bis 18. September 1922 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck I mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 6,7 Millionen Einwohner.
13. Februar » Das Kabinett Scheidemann übernimmt vom bislang als Reichsregierung fungierenden Rat der Volksbeauftragten die Amtsgewalt in Deutschland.
4. März » Anlässlich der in Deutschösterreich stattfindenden Wahl der Konstituierenden Nationalversammlung vom 16. Februar demonstrieren im tschechoslowakischen Sudetenland Sudetendeutsche für das Selbstbestimmungsrecht der Völker und die Zugehörigkeit zu Österreich. Militäreinheiten lösen die Kundgebungen gewaltsam auf, über 50 Personen werden erschossen.
20. März » Mit dem huelga de La Canadiense setzt die Confederación Nacional del Trabajo den Achtstundentag in Spanien durch.
19. Mai » Die deutsche Kinderärztin Marie Elise Kayser richtet an der Säuglingsabteilung des Krankenhauses Magdeburg-Altstadt die erste Frauenmilchsammelstelle Deutschlands ein.
6. August » Der Staatenausschuss billigt den Gesetzesentwurf für den Aufbau der Reichsfinanzverwaltung. Es ist das erste von 16 Gesetzen, mit denen das umfangreichste Reformwerk der deutschen Steuer- und Finanzgeschichte eingeleitet wird.
13. Dezember » In Deutschland wird die Reichsabgabenordnung verabschiedet. Das Mantelgesetz fasst die verschiedenen Steuerregelungen zusammen, bringt die Einführung der Finanzgerichte und schafft ein einheitliches Steuerstrafrecht.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: J. van Broekhoven, "Database Van Broekhoven", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/database-van-broekhoven/I316202.php : abgerufen 30. Januar 2026), "Doodgeboren zoon van der Lee (1919)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.