Diese Information wurde zuletzt aktualisiert am 3. Mai 2023.
Der Verfasser dieser Publikation verfügt über die Genehmigung der betreffenden Person (sofern es sich um eine lebende Person handelt) zur Weitergabe der Daten.
Die Temperatur am 27. März 1924 lag zwischen 1,9 °C und 4,6 °C und war durchschnittlich 3,1 °C. Es gab 1,3 mm Niederschlag. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit war 3 Bft (mäßiger Wind) und kam überwiegend aus Nord-Osten. Quelle: KNMI
Von 19. September 1922 bis 4. August 1925 regierte in den Niederlanden das Kabinett Ruys de Beerenbrouck II mit Jonkheer mr. Ch.J.M. Ruys de Beerenbrouck (RKSP) als ersten Minister.
Die Niederlande hatte ungefähr 7,2 Millionen Einwohner.
8. Februar » In Carson City wird mit dem Chinesen Gee John erstmals ein zum Tode Verurteilter in einer Gaskammer hingerichtet.
22. Februar » Die Parteien der Weimarer Koalition gründen in Magdeburg die Republikschutzorganisation Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold. Ihr treten in der Folge über 3,5 Millionen Mitglieder bei.
29. März » Der Heilige Stuhl und Bayern schließen ein Konkordat.
21. Mai » In dem Versuch, das perfekte Verbrechen zu begehen, locken die beiden Studenten an der University of Chicago, Nathan Leopold Junior und Richard Loeb, den 14-jährigen Bobby Franks in ihr Auto und ermorden ihn. Um eine Entführung vorzutäuschen, schicken sie dann eine Lösegeldforderung an die Familie des Opfers.
30. August » In Deutschland wird neben der weiterhin umlaufenden Rentenmark die Reichsmark eingeführt, die zu ihr im Wertverhältnis 1:1 steht. Das Reichsbankgesetz gestaltet am selben Tag die Reichsbank zur von der Reichsregierung unabhängigen Anstalt um.
1. Dezember » Am Liberty Theatre in New York erfolgt die Uraufführung des Musicals Lady, Be Good von George Gershwin.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Anneke van Hoof, "Familienstammbaum Damen", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/damen-stamboom/I32.php : abgerufen 14. Januar 2026), "Doodgeboren Kind Damen (1924)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.