29. März » Doge Cristoforo Moro weist den in der Republik Venedig lebenden Juden das Gheto novo in Cannaregio als Wohnort zu.
23. April » Herzog WilhelmIV. und LudwigX. von Bayern erlassen in Ingolstadt eine neue bayerische Landesordnung. Weil darin unter anderem auch der Preis und die Inhaltsstoffe von Bier geregelt werden, wird eine Textpassage dieser Landesordnung später als „bayerisches Reinheitsgebot“ bezeichnet.
13. August » Im Vertrag von Noyon zwischen König Franz I. von Frankreich und König Karl I. von Spanien erhält Frankreich Mailand und verzichtet dafür auf Neapel.
29. November » Ein Jahr nach der Schlacht bei Marignano schließen Frankreichs König Franz I. und die Eidgenossen einen Friedensvertrag, die „ewige Richtung“.
15. Dezember » Gaspard I. de Coligny, seigneur de Châtillon wird vom französischen König Franz I. zum Marschall von Frankreich ernannt.
19. Dezember » Franz I., König von Frankreich, und Papst Leo X. schließen das Konkordat von Bologna.
7. Januar » Nach dem Tod von Zar Fjodor I. übernimmt der Bojar Boris Godunow die Macht in Russland.
2. Mai » Nachdem der französische König HeinrichIV. zum Katholizismus konvertiert ist, schließen Frankreich und Spanien den Frieden von Vervins und beenden damit die Beteiligung PhilippsII. am Achten Hugenottenkrieg.
14. August » Bei der Schlacht am Yellow Ford gewinnen im Neunjährigen Krieg die irischen Rebellen gegen englische Truppen.
1. September » Boris Godunow wird zum russischen Zaren gekrönt.
13. September » Nach dem Tod seines Vaters Philipp II. wird Philipp III. König von Spanien.
25. September » Im Konflikt um die schwedische Krone unterliegt Sigismund III. Wasa, in Personalunion König von Polen und von Schweden, seinem Onkel Karl in der Schlacht von Stångebro.
Geben Sie beim Kopieren von Daten aus diesem Stammbaum bitte die Herkunft an: Joyce Butterworth Burns, "Buitenwerf family tree", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/buitenwerf-family-tree/P2001.php : abgerufen 13. Mai 2025), "Carolus Johannes Arnoldus Arkesteijn (1516-1598)".
Kopierwarnung
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.