Frage/Antwort » Kann ich Daten von lebenden Personen auf Genealogie Online veröffentlichen?
Daten von lebenden Personen können nur veröffentlicht werden (Internet / Magazin / Buch), wenn die betreffenden Personen dem Autor ihre ausdrückliche Erlaubnis erteilt haben. Dies ist keine Regel von Genealogie Online, sondern des Gesetzes über die allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR).
Wenn Sie die Erlaubnis haben, Informationen über lebende Personen zu veröffentlichen, können Sie dies über die Administrationsseite einstellen. Wählen Sie nach dem Anmelden Genealogie Online, Publikation (en) und dann die Publikation, die Sie bearbeiten möchten. Sie sehen nun eine Reihe von Aktionen, einschließlich Anzeigen / Bearbeiten des öffentlichen Zugriffs auf Personen (Datenschutz) . Sie erhalten zunächst eine Erklärung und anschließend eine Liste mit Namen von Personen, deren Daten noch nicht veröffentlicht wurden. Suchen Sie die Person, die "veröffentlicht" werden kann, und klicken Sie auf den Namen. Nun folgt eine Bestätigungsfrage (sind Sie sicher?). Wenn Sie auf OK klicken, wird die Erlaubnis aufgezeichnet.
Nach einer oder mehreren Personen , die öffentliche bitte Veröffentlichung bei der Arbeit gemacht haben, können diese einfach über die Schaltfläche Veröffentlichung aktualisieren.
Genealogische Publikationen sind Urheberrechtlich geschützt. Auch wenn Daten meistens aus öffentlichen Quellen kommen, erzeugt das suchen, interpretieren, sammeln, selektieren und ordnen von ein einzigartiges Werk. Urheberrechtlich geschütztes Werk darf nicht einfach kopiert oder neu veröffentlicht werden.
Halten Sie sich an die folgenden Regeln
Bitte um Erlaubnis, Daten zu kopieren oder zumindest den Autor zu informieren, es besteht die Möglichkeit, dass der Autor die Erlaubnis erteilt, oft führt der Kontakt auch zu mehr Datenaustausch.
Benutzen Sie die Daten erst, wenn Sie sie kontrolliert haben, am besten bei der Quelle (Archiv).
Vermelden Sie Ihre Quelle, idealerweise auch seine oder ihre Originalquelle.