Frage/Antwort » Was ist ein Zufahrtstor?

Genealogie Online bietet Autoren die Möglichkeit, genealogische Daten und Bilder zu veröffentlichen. Standardmäßig werden alle genealogischen Daten von Personen veröffentlicht, bei denen festgestellt werden kann, dass sie gestorben sind (oder die eine Erlaubnis erteilt haben), und, sofern angegeben, alle Bilder, mit denen sie für alle sichtbar sind.

Standardmäßig gibt es keinen Zugriffspunkt auf das Material. Alles, was der Autor hochgeladen hat, ist für alle sichtbar, mit Ausnahme des Materials, das sich auf lebende Personen bezieht. Möglicherweise möchten Sie dies nicht als Autor. Sie möchten, dass die Freigabe nur für eingeladene Personen zugänglich ist. Oder dass Sie möchten, dass die Daten lebender Personen für Familie und Freunde zugänglich sind. Wenn Sie ein Abonnement für Genealogie Online Plus haben , können Sie ein Zufahrtstor einrichten. Wenn ein Zufahrtstor aktiv ist, können Sie Ihren Eingeladenen über Genealogie Online ein persönliches Passwort geben, und sie können das Material nach dem Anmelden anzeigen (der Zugriff ist für sie kostenlos).

In Bezug auf den Zugangsport stehen folgende Optionen zur Verfügung:

Zufahrtstor-Optionen

Wer sind die gäste

Wenn Sie ein Zufahrtstor einrichten, können Sie (und nur Sie!) Eine Familie, Freunde und Bekannte einladen. Sie tun dies, indem Sie ihre E-Mail-Adresse eingeben. Sie erhalten von Genealogie Online eine E-Mail mit einer Einladung und einer Erläuterung, wie Sie ein Kennwort erstellen und auf Ihre Publikation zugreifen können. Innerhalb der Publikation erscheint eine grüne Login-Schaltfläche, mit der sich die Eingeladenen einloggen und auf Daten und Bilder zugreifen können.

Zugang zu nicht öffentlichen Daten (oder Daten über lebende Personen)

Daten über lebende Personen sind, wenn Sie dies in Bezug auf den Zugangsport einstellen, einer begrenzten Gruppe von Personen zugänglich, die sich dafür anmelden müssen. Dies gilt nur im Rahmen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR). Sie kann mit der Anzeige der Daten auf Ihrem Heimcomputer verglichen werden, weist die eingeladenen Personen jedoch darauf hin, dass die Privatsphäre lebender Personen geschützt werden muss. Der Schutz der Privatsphäre obliegt und bleibt dem Autor der Publikation!

Die Einschränkung der Publizität schränkt auch die Funktionalität ein

Wenn die Information der Öffentlichkeit zu jedermann über die Veröffentlichung nicht mehr verfügbar ist , kann nicht tun , um die mehr in der Funktionalität Hinweis in anderen Stammbäumen gefunden! Google und Stamboomzoeker.nl indizieren die Daten auch nicht mehr und Benutzer dieser Websites können die Daten nicht mehr finden.

Daten von lebenden Personen - auch wenn sie über ein Zufahrtstor einer begrenzten Gruppe von Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten zur Verfügung gestellt werden - werden niemals an externe Websites weitergegeben, noch sind diese Daten in der Funktionalität enthalten.

Wenn die Bilder nur eingeladenen Personen zur Verfügung gestellt werden, können sie auch nicht mehr über die Bilddatenbank durchsucht werden. Bilder von lebenden Personen sind nur sichtbar, wenn die Daten von lebenden Personen über ein Zugangstor zugänglich gemacht werden. Diese können niemals über die Bilddatenbank gesucht werden.


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