Genealogy Richard Remmé, The Hague, Netherlands » Heinrich II von Formbach Graf, Vogt von St. Nikolaus in Passau (± 1040-> 1108)

Persönliche Daten Heinrich II von Formbach Graf, Vogt von St. Nikolaus in Passau 

Quellen 1, 2

Familie von Heinrich II von Formbach Graf, Vogt von St. Nikolaus in Passau

Er ist verheiratet mit Adelheid von Sulzbach.

Sie haben geheiratet.


Kind(er):

  1. Dietrich II von Formbach  ± 1070-1144 
  2. Benedicta de Formbach  < 1073-???? 


Notizen bei Heinrich II von Formbach Graf, Vogt von St. Nikolaus in Passau

Profession : Comte de Formbach.
Décès : ou bien encore vers 1080 ou encore après le 6 novembre 1108 (?).

DE.dir II. Vogt von St. Nikolaus in Passau
--------------- Graf
- nach 6.11.1108
um 1080 (Lechner)
Sohn des Grafen Thiemo II. von Formbach und der N.N.w. von Baunschweig, Tochter von Graf Brun (Prinz Isenburg, W. Wegener)
Nach Prof. Dungern jüngerer Sohn des Grafen Bruno von Formbach
GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE
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Wegener Dr. Wilhelm: Seite 141
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31. Heinrich II.
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F. s. Hausgenealogie unter c); einmaliges Vorkommen als lebend c 1070 der edle Oudolo übergibt dem Passauer Domkapitel eine Unfreie, Spitzenzeuge Heinricus comes nQ 6, 105 n 37;
die im 14. oder 15. Jh. gefälschte Urkunde des Bischofs Altmann über die Gründung des Augustinerklosters St. Nikola (erfolgt wahrscheinlich 1067) nennt als Klostervogt für die bayerischen Besitzungen Hainricus de Vornpach comes OÖ UB 2, 105 ff n 79;
dies wird Tatsache sein, da auch sein Sohn Dietrich Klostervogt war; ebenso unecht ist die im 13. Jh. entstandene Urkunde OÖ UB 2, 95 n 74, wo comes Heinricus de Formbach mit seinem angeblichen Bruder Gebhard von Viechtenstein erscheint
+ c 1070.
Gemahlin:
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Adelheid, (Tochter des Grafen Gebhard I. von Sulzbach, zu erschließen aus den beiden Namen Gebhard des älteren Sohnes und Adelheid, eine Heirat zwischen Blutsverwandten, da die Kaiserin Gisela Heinrichs Großmutter und Adelheids Ur-Großmutter war)
in 2. Ehe mit dem Grafen Arnulf von Diessen (+ c 1095) verheiratet
+ c 1090 siehe 41.
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GENEALOGISCHES HANDBUCH ZUR BAIRISCH-ÖSTERREICHISCHEN GESCHICHTE
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Dungern Prof. Dr. Otto: Seite 44
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25. Heinrich
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1073/78 (Mb. 4. 298/300) Vogt von St. Nikolaus in Passau, wobei allerdings die Bezeichnung comes provincialis auf Einschub deutet, während Dominus H. de Vornpach in der echten Urkunde gestanden haben kann.
+ nach 6.IX.1108 (fra II/8. 10. 21.
Das in Frage kommende Gut ist in der Güterbestätigung vom 6.IX.1108 noch nicht erwähnt).
Seine Ehegattin hieß Adelheid.
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Lechner Karl: Seite 336 A 7,339 A 3
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"Die Babenberger"
Ein angeblicher "Stiftbrief", datiert zu 1067, aufgrund von älteren Notizen 1138/39 entstanden, enthält Vogtei-Bestimmungen, wonach Graf Heinrich von Formbach über die bayerischen Güter, Markgraf Leopold II. über die österreichischen Güter des Klosters die Vogtei innehat. Dabei werden die Vogteidienste durch Belehnung mit Besitz- und Grundholden vom Bischof abgelöst.
Die Gemahlin Walchuns von Perg war vielleicht in 1. Ehe mit Graf Heinrich von Formbach verheiratet, so dass Markgraf Leopold etwa auch auf diesem Wege Ansprüche auf FORMBACHER Gut anmelden hätte können.
Moritz Joseph: Seite 76-83 (1803)
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"Kurze Geschichte der Grafen von Formbach, Lambach und Pütten"
Heinrich II. Graf von Formbach, Gebhard Graf von Viechtenstein, Eberhard I. Graf von Formbach, Bruder des Grafen Ekbert I.
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1) Die 3 Brüder Heinrich, Gebhard  und Eberhard finde ich in der nämlichen Ordnung beisammen in einer Urkunde vom Jahre 1072, wo Bischof Adalbero von Würzburg und Bischof Altmann von Passau eine berühmte Tauschhandlung zu Gunsten des Klosters Lambach treffen. Wegen des Jahres darf man nicht zweifeln, dass es nicht das 1072-ste sei; denn die Urkunde enthält ganz klar das 9. Regierungsjahr des Bischofs Altmann, welcher, wie aus mehreren anderen Urkunden zu ersehen ist, im Jahre 1065 zwischen dem 17. Mai bis den 8. August gewiss zur Regierung kam. Folglich trifft sein 9. Regierungsjahr auf das Jahr 1072, beiläufig vom Monat Juni bis ins Jahr 1073 wieder Monat Juni ein. Die 9. Indiction und das 1056-ste Jahr, welche zu Ende dieser Urkunde stehen, sind also nur aus dem Stiftbrief, wo das Jahr 1056 und die 9. Indiktion eigentlich hingehören, geborgt, und ihr beigefügt worden, um sie zu ergänzen. Dass aber alle diese 3 Zeugen wirkliche Brüder des Grafen Ekbert I.  gewesen, beweise ich aus folgenden Umständen. Aus dem vorhergehenden, nämlich dem XI. §. ist bekannt, dass Graf Ekbert I. einen Bruder Heinrich II. gehabt, der ein Graf war, und ums Jahr 1090 in der Teilung des Wasserzolls bei Schärding genannt wird; wie auch, dass dieser Graf Heinrich II. jünger als Graf Ekbert I. war, weil er ihm nämlich überall nachsteht. Nun sagt die Urkunde vom Jahre 1072 ausdrücklich: "Graf Heinrich und seine Brüder". Sie setzt ohne Unterscheidungszeichen bei Gebhard von Viechtenstein, Eberhard Graf von Formbach . Gewiss ist also, dass die Brüder des Grafen Heinrich II. zu Zeugen berufen worden sind; allein die Urkunde musste auch notwendig die Brüder nennen; denn ich sehe nicht ein, was die Zeugenschaft dieser Brüder ohne ausdrückliche Benennung geholfen hätte, da doch in den damaligen Zeiten die Zeugenbenennung ein wesentliches Stück eines rechtmäßigen Vertrags war. Man kann auch mit Grund nicht sagen, dass diese Urkunde gerade da allein einen Mangel habe, indem bei diesem so wichtigen Vertrag gewiss alle Sorgfalt angewendet worden, alles, so gut es sein konnte, deutlich und vollständig zu verlassen, wie es auch aus allen übrigen Punkten klar erhellt. Man muss also vielmehr glauben, es sei durch den Abschreiber der Original-Urkunde geschehen und es müsse statt des Striches (Coma), das zwischen den Gebhard von Viechtenstein und den Eberhard von Formbach g esetzt ist, ein et stehen; dass also zu lesen wäre. Heinricus comes de Formbach et fratres ejus Gebhardus de Viechtenstein et Eberhardus Comes de Formbach ; dies um so mehr, weil ohnehin das jetzige Strichen oder Coma dem alten abgekürzten et sehr ähnlich ist. Ferner wäre Heinrich der unleugbare Bruder des Grafen Ekberts I.  genannt und durch die Worte: et Fratres ejus, nicht auf die folgenden zwei Zeugen gedeutet worden, so käme ein Widerspruch sowohl in der Geschichte als im Zusammenhang heraus; denn es würde auszulegen sein, auch Graf Ekbert I.  sei beim Vergleich und der Tauschhandlung zugegen gewesen; dass aber dem nicht so sei, zeigen schon die Worte: "Heinricus Comes de Formbach et Fratres ejus"; weil es sonst nicht Heinricus Comes et Fratres ejus, heißen müsste, indem in den Urkunden der jüngere Bruder dem älteren ohne besondere Ursache niemals vorgesetzt wird.
2) Das merkwürdigste vom Grafen Heinrich II. ist die Advokatie über das Chorherrenstift St. Niklas in Passau, welche ihm vom Bischof Altmann zu den bedenklichen Zeiten aufgetragen worden. Dieses gibt uns viel Licht, sowohl in Rücksicht seines Charakters als seiner Besitzungen. Nebst der rechtschaffenen Gesinnung dieses Grafen bewog, wie die Urkunde selbst erklärt, den Bischof Altmann zu dieser Wahl hauptsächlich auch, dass alle Güter des Stifts St. Niklas, so viel derer in Bayern und außer dem Gebiet des Markgrafen Leopolds gelegen waren, in den Gerichten des Grafen Heinrich lagen. Daher war auch niemand fähiger, der Advokatur vorzustehen; besonders weil die geringeren Fälle ohnehin dem Probsten vorbehalten waren und in die höheren niemand als Ortsgraf und seine Gerichte sich einmischen dürften. Graf Heinrich wurde also Advokat von St. Niklas und zwar beständiger Advokat, das ist, für sich und seine Erben. Zur Erstattung der auferlegten Bürde wurden dem Grafen und Advokaten vom seligen Stifter 12 Weinberge in Reutarn, die seinem Schlosse Griesbach nahe lagen, zum Lehen gegeben; dafür hingegen musste der Advokat alle ihm anvertrauten Gründe und Güter des Stifts ohne Erpressung einer sonst gewöhnlichen Forderung des Advokatierechtes getreu verteidigen und beschützen. Dies ließ sich der edle Graf, wie er betitelt wurde, auch wohl gefallen, nahm es mit Erkenntlichkeit an und erwiderte die ihm erwiesene Ehre der Advokatie mit einer ansehnlichen Schenkung; dass nämlich die Chorherren von St. Niklas das ewige Recht haben sollten, in seinem Forst, welcher seinem Schloss Neuburg nahe lag, alles Bau- und Brennholz ohne sonst gewöhnlichen Waldzins zu schlagen. Alles dieses wurde im Jahre 1074 den 21. Mai beschlossen oder im Jahre 1076, wie Hansiz, Calles, und andere wollen. Was das Schloss und die Herrschaft Griesbach anbelangt, so gehörte selbes unzweifelhaft zur Grafschaft Neuburg.
3) Graf Heinrich II. lebte noch ums Jahr 1090, wo er sich samt seinem Bruder Grafen Ekbert I.  mit den Vettern Grafen Ulrich II.  und Grafen Hermann I. usw. wegen des Zolls in Schärdingen vertrug; hernach auch seinen Teil ebenfalls nach Formbach übergab, wie die Nachricht von diesem vergleiche meldet; allein er muss nicht lange danach gelebt haben, denn schon im Jahre 1094 waren ihm seine Söhne Gebhard  und Dietrich nachgefolgt, davon der letztere die Stiftungsurkunde von Formbach in eben dem Jahre 1094 als Graf unterschreibt und sonst weiter keine Meldung mehr vom Grafen Heinrich II. geschieht.

oo 1. Adelheid von Sulzbach, Tochter des Grafen Gebhard I.
- c 1090

Kinder:
Gebhard Graf von Formbach
-
Dietrich II. Graf von Formbach
- 1144/45
Benediktina
-
oo Gebhard Graf von Ollersbach
-

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Zeitbalken Heinrich II von Formbach Graf, Vogt von St. Nikolaus in Passau

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Vorfahren (und Nachkommen) von Heinrich II von Formbach


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Quellen

  1. http://vandermerwede.net/
    http://vandermerwede.net/
    / n/a
  2. Bienvenue sur les pages persos des Freenautes, AUREJAC.GED, http://arnaud.aurejac.free.fr / n/a

Über den Familiennamen Formbach

  • Zeigen Sie die Informationen an, über die Genealogie Online verfügt über den Nachnamen Formbach.
  • Überprüfen Sie die Informationen, die Open Archives hat über Formbach.
  • Überprüfen Sie im Register Wie (onder)zoekt wie?, wer den Familiennamen Formbach (unter)sucht.

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Richard Remmé, "Genealogy Richard Remmé, The Hague, Netherlands", Datenbank, Genealogie Online (https://www.genealogieonline.nl/genealogie-richard-remme/I33998.php : abgerufen 24. April 2024), "Heinrich II von Formbach Graf, Vogt von St. Nikolaus in Passau (± 1040-> 1108)".